Gesetz zum Einsatz von Staatstrojanern

Am vergangenen Donnerstag hat der Bundestag ein neues Gesetz beschloßen, welches den
Einsatz von Staatstrojanern in wesentlich größerem Maße erlaubt. Das
„Gesetz zur effektiven und praxistauglicheren Ausgestaltung eines
Strafverfahrens“ hatte ursprünglich gar nichts mit dem Einsatz von
Staatstrojanern zu tun. Bis ein Änderungsantrag der Bundesregierung
einiges, als Formulierungshilfe betitelt, ergänzt und die Intention des
Gesetzes praktisch verändert. Schon in einigen vorangegangenen Gesetzen
hatte die Bundesregierung von dieser Methode der Änderungsanträge
Gebrauch gemacht, um das parlamentarische Verfahren zu verkürzen und
vermutlich auch die öffentliche Debatte möglichst klein zu halten. Ein
Artikel aus der Zeit :
http://www.zeit.de/digital/datenschutz/2017-06/staatstrojaner-gesetz-bundestag-beschluss/komplettansicht
fasst den Gesetzentwurf sehr übersichtlich zusammen und analysiert ihn.

Neben der möglichen Verfassungswidrigkeit die im Artikel angesprochen
wird, stellt sich auch die Frage, inwiefern der Staat seine
Sorgfaltspflicht verletzt, wenn er Sicherheitslücken mithilfe von
Staatstrojanern ausnutzt anstelle diese den Herstellern mitzuteilen,
sodass sie geschlossen werden können. Dies war gerade bei der WannaCry
Hacker-Attacke diskutiert worden, die eine Sicherheitslücke ausnutzte,
die der NSA bspw. bekannt war.

http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/112/1811277.pdf