Gericht zwingt E-Mail-Anbieter, Daten unverschlüsselt herauszugeben

Der in Hannover ansässige E-Mail-Anbieter Tutanota muss Ermittlern künftig die Möglichkeit geben, auf den Klartext nicht Ende-zu-Ende-verschlüsselter E-Mails verdächtiger Personen zuzugreifen, wann immer eine entsprechende gültige Anordnung eines Gerichts vorliegt. Das hat das Amtsgericht Itzehoe entschieden.
Tutanota ist eine Ende-zu-Ende verschlüsselnde E-Mail-Software, die von der  Tutao GmbH entwickelt wurde.
Im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens forderte das AG die Firma im Oktober 2018 auf, den Ermittlungsbehörden das Mitlesen der E-Mails im Klartext zu ermöglichen. Nach Weigerung des Unternehmens erließ das AG ein Urteil, in dem die GmbH verpflichtet wurde, die geforderten Daten herauszugeben und 1000 Euro Strafe zu zahlen. Das Unternehmen entwickelt jetzt eine Lösung, sodass, wenn für einen Account eine gültige Anordnung eines deutschen Gerichts vorliegt, das Unternehmen zusätzlich eine Kopie der E-Mails erstellen kann, die auch die Ermittler lesen können. Mails mit Ende-zu-Ende-Verschlüsselung können Sie aber weiterhin nicht lesen.

Quellen:

https://www.sueddeutsche.de/digital/tutanota-verschluesselung-e-mail-ueberwachung-polizei-1.4676988

https://heise.de/-4584435