Der Generalanwalt des EuGH vertritt die Meinung, dass das reine Setzen von Hyperlinks zu einer Webseite auf der Fotos urheberrechtswidrig veröffentlicht wurden an sich keine Urheberrechtsverletzung darstellt.
Pressemitteilung des EuGH: http://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2016-04/cp160037de.pdf
Volltext des Schlussantrages: http://curia.europa.eu/juris/documents.jsf?num=C-160/15