GEMA vs. Youtube – Volltext-Urteil des LG München

Die Gema hat einen Rechtsstreit mit der Videoplattform Youtube vor dem Landgericht München gewonnen. Konkret ging es darum, ob die Sperrmeldung von Youtube ("Dieses Video ist in Deutschland leider nicht verfügbar, da es möglicherweise Musik enthält, für die die erforderlichen Musikrechte von der Gema nicht eingeräumt wurden. Das tut uns leid.") gegen wettbewerbsrechtliche bzw. äußerungsrechtliche Grundsätze verstößt, weil es die Schuld für die Sperrung der Videos einseitig auf die Gema abwälzt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Entscheidung zum Rechtsstreit zwischen der Gema und Youtube kann unter dem untenstehenden Link im Volltext abgerufen werden.

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