Flächendeckende Scans nach Darstellungen von sexuellem Missbrauch von Kindern durch Internetprovider

Das Parlament der Europäischen Union erlaubt flächendeckende Scans nach Darstellungen sexuellen Missbrauchs von Kindern. Internetprovider dürfen damit Inhalte und auch private Nachrichten nach entsprechenden Dateien durchsuchen. Das EU-Parlament hat einem entsprechenden Gesetzesentwurf am 06.07.2021 zugestimmt und damit Ausnahmen von der Anwendung einiger einschlägiger Bestimmungen (Art. 5 und Art. 6 der Richtlinie 2002/58/EG) der E-Privacy Richtlinie zum Datenschutz bei der elektronischen Kommunikation angenommen.

Die Annahme des Gesetzesentwurfs führt dazu, dass Anbieter freiwillig Inhalte aufspüren, entfernen und melden dürfen. Auch besonders geschützte Kommunikation (mit Ärzten und Anwälten) ist hiervon nicht ausgenommen. Jedoch legt das Parlament Wert darauf, dass Rechtsbehelfe für Betroffene existieren.

Die Regelung wird von mehreren Experten scharf kritisiert und als nicht mit dem EU-Recht vereinbar bezeichnet. Grundrechte auf Datenschutz und Meinungsfreiheit seien hiermit laut der ehemaligen EuGH-Richterin Ninon Colneric unverhältnismäßig stark beeinträchtigt.

Die Kommission arbeitet derweil schon an einem Folgegesetz, welches Dienstleister zur Überwachung verpflichtet. Hier könnten auch Messenger-Dienste wie WhatsApp betroffen sein, obwohl hier momentan noch eine durchgehende Verschlüsselung stattfindet.

Aufgespürt werden soll das entsprechende Material durch technische Verfahren, die Inhalte im Internet wie Bilder, Text oder Verkehrsdaten durchsuchen. Bei Bildern und Videos hilft das sogenannte Hashing. Texte und Verkehrsdaten dagegen können mithilfe von Klassifikatoren und künstlicher Intelligenz untersucht werden, um zu erkennen, ob hier Täter versucht haben, Kontakt mit Kindern aufzunehmen.

Die neue Verordnung gilt nicht für die Durchsuchung von Audiokommunikation.

Die nun beschlossene Ausnahme gilt übergangsweise für drei Jahre oder bis langfristigere Regeln in Kraft treten. Sie muss noch vom Rat angenommen werden.

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