Fake-News: Würzburger Beschluss und Forderungen nach (härteren) Gesetzen

Im Rechtsstreit mit dem syrischen Flüchtling Anas M., der 2015 ein Selfie mit Bundeskanzlerin Angela Merkel schoss, hat Facebook einen Erfolg errungen. Das soziale Netzwerk muss verleumderische Beiträge auch in Zukunft nicht von sich aus finden und löschen. Anas M. hatte gegen Facebook geklagt, weil er seit Monaten auf Fotomontagen immer wieder als Terrorist und Attentäter dargestellt wird – verwendet wird dabei eben jenes Selfie aus dem Jahr 2015. Er forderte von Facebook, nicht nur den Originalbeitrag, sondern auch alle Duplikate zu löschen. Die Würzburger Richter befanden jedoch, dass Facebook sich die Verleumdungen von Dritten nicht zu eigen gemacht habe und daher nicht zu einer Unterlassung gezwungen werden könne.

Der Anwalt von Anas M., der Würzburger IT-Jurist Chan-jo Jun sieht nun vor allem den Gesetzgeber in der Pflicht, weil Appelle an die Freiwilligkeit nicht ausreichten.

Dem stimmt auch Ulrich Wilhelm, Intendant des Bayerischen Rundfunks, zu. Im Magazin „Der Spiegel“ sagte Wilhelm, man müsse die Strafen bei Beleidigung und übler Nachrede im Netz deutlich verschärfen. Zwar müssten Facebook und Co nicht jeden Beitrag auf seinen Wahrheitsgehalt prüfen, „aber wenn der Hinweis auf einen potenziellen Rechtsbruch gegeben wird, muss ein Plattformbetreiber in angemessener Zeit und Form reagieren“.

Zeit spielt auch bei dem in Frage stehenden Gesetzentwurf zu Hassbotschaften im Netz eine gewichtige Rolle: In einem zweiseitigen Brief fordert Unionsfraktionschef Volker Kauder den Justizminister Heiko Maas in freundlichen, aber klaren Worten auf, seinen Ankündigungen in der Sache nun endlich konkrete Taten folgen zu lassen und warnt vor einem möglichen Scheitern des Vorhabens: „Die noch zur Verfügung stehenden Zeit für parlamentarische Beratungen ist begrenzt, weshalb Eile geboten ist.“

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