EuGH: Urteil zur Vorratsdatenspeicherung in Schweden

In der Rechtssache C-185/09 der Kommission gegen das Königreich Schweden ist am 4. Februar 2010 ein Urteil ergangen. Die Kommission hatte in der Klage begehrt  festzustellen, dass das Königreich Schweden gegen seine Verpflichtungen aus Art. 15 Abs. 1 der Richtlinie 2006/24/EG  über die Umsetzung der Vorratsspeicherung verletzt hat. Der EuGH hat in seiner Entscheidung im ersten
Vertragsverletzungsverfahren nun die grundsätzliche Verletzung der Umsetzungspflicht festgestellt und gerügt und legte Schweden die Gerichtskosten auf. Die Regierung plant jedoch noch immer keinen Gesetzesentwurf zur Vorratsdatenspeicherung.

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