EuGH präzisiert Vorgaben zur Vorratsdatenspeicherung

Die große Kammer des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) hat am Dienstag eine Vorlage aus Estland zum Anlass genommen, ihre Vorgaben zur Vorratsdatenspeicherung noch einmal zu verfeinern. Insbesondere wurde dabei die Frage thematisiert, welche Vorkehrungen in den Mitgliedstaaten zu treffen sind, damit Strafverfolgungsbehörden Daten bei privaten Telekommunikationsanbietern abrufen zu können. Insbesondere betonte der EuGH dabei erneut, dass eine völlig anlasslose unbegrenzte Vorratsdatenspeicherung unzulässig ist, und dass es vor einem Datenzugriff einer Entscheidung eines Gerichts oder einer ausreichend unabhängigen Behörde bedarf.

Quelle: https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/eugh-c74618-vorratsdatenspeicherung-internet-telefon-eu-staaten-sicherheit-terrorismus-datenschutz-speichern-deutschland-bverwg-bverfg/