EuGH: For your eyes only? Daten der Vorratsdatenspeicherung und wer Einblick erhalten darf

In dem Verfahren Bonnier u. a. gegen Perfect Communication Sweden AB (C-461/10), das dem EuGH durch ein Vorabentscheidungsersuchen zugetragen wurde, hat der Generalanwalt Niilo Jääskinse seine Schlussanträge eingereicht.  In der Sache geht es um die Frage, ob Daten die aufgrund der Voratsdatenspeicherungsrichtlinie (2006/24/EG) gewonnen wurden über einen zivilrechtlichen Auskunftsanspruch bei Urheberrechtsverletzungen an Dritte, die keine Behörde sondern Urheberrechtsinhaber sind, herausgegeben werden müssen. Nach Ansicht des Generalanwalts steht einer solchen nationalen Regelung die Richtlinie nicht entgegen. Letztlich solle es also Aufgabe der nationalen Gesetzgeber sein, diese Frage zu regeln.

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