EuGH billigt Umgehung von Kopierschutzsystemen in bestimmten Fällen

Hersteller aktueller Unterhaltungselektronik-Hersteller bedienen sich seit etlichen Jahren gerne diverser technischer Methoden des Kopierschutzes. Die eingesetzten digitalen Rechtekontrollmanagement-Systeme (DRM) sollen insbesondere verhindern, dass illegale Kopien von angebotenen Inhalten zum Einsatz kommen. Darüber hinaus bieten die Kopierschutzsysteme den Herstellern jedoch auch die Möglichkeit das Spektrum der nutzbaren Inhalte und Formate zu beschränken. Die Umgehung eines Kopierschutzes zur Ausweitung der Nutzbarkeit des Geräts wurde nun vom EuGH gebilligt. So sei auch die Umgehung eines Kopierschutzes zu gewerblichen Zwecken zulässig, soweit der verfolgte Zweck nicht per se rechtswidrig sei. Das Urteil des EuGH kann unter dem unten stehenden Link abgerufen werden.

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