EU- Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland

Ein förmliches Mahnschreiben will die EU-Kommission Deutschland übersenden, nachdem trotz mehrfacher Mahnung die Bundesregierung eine Vorschrift erlassen hat, durch welche die Deutsche Telekom vorübergehend von der Wettbewerbsregulierung ausgenommen wird. Die Verkündung des umstrittenen Änderungsgesetzes war am 23.Februar 2007 im Bundesgesetzblatt erfolgt (siehe Artikel „Gesetz zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Vorschriften“ vom 01.03.2007). Die betreffenden Änderungen, würden laut Kommission in der Praxis dazu führen, dass das Breitband-Hochgeschwindigkeitsnetz der Deutschen Telekom AG vom Wettbewerb ausgenommen würde. Die zuständige EU-Kommissarin Viviane Reding übermittelte Wirtschaftsminister Glos bereits Oktober vergangenen Jahres ein Schreiben mit ihren Bedenken. Da jedoch die umstrittenen Punkte nicht geändert wurden, erschien die Einleitung des EU-Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland nun notwendig.

Die Kommission hat sich für ein Eilverfahren entschieden, so dass Deutschland nur eine Frist von 15 Tagen zur Beantwortung des Schreibens bleibt und falls notwendig der Fall schnellstmöglich vor den Europäischen Gerichtshof gebracht werden kann.

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