EU: 2.Schritt Vertragsverletzungsverfahren

Gegen acht Mitgliedsstaaten, die keine Maßnahmen zur Umsetzung der Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation in innerstaatliches Recht notifiziert haben, wurde nun von der Europäischen Kommission der zweite Schritt der Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet (http://europa.eu.int/rapid/start/cgi/…). Belgien, Deutschland, Griechenland, Frankreich, Luxemburg, die Niederlande, Portugal und Finnland können jetzt nun innerhalb von zwei Monaten reagieren, anderenfalls kann ein Verfahren beim Europäischen Gerichtshof gegen sie angestrengt werden.

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