Entschließung der 31. Internationalen Datenschutzkonferenz

Zum Abschluss der 31. Internationalen Datenschutzkonferenz in Madrid wurde von den anwesenden Datenschutzbeauftragten der gemeinsame Beschluss zum „Internationalen Standard für den Schutz der Intimsphäre und der Personaldaten“ verabschiedet. Dieser stellt die Weichen für die Erarbeitung universell verbindlicher Prinzipien zum Zwecke des Datenschutzes sowie dem Schutz bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten. Diese sollen später durch die jeweiligen Regierungen unterstützt werden. Als wichtigste Errungenschaft des Entschlusses ist die Betonung der weltweiten Berufung auf die Prinzipien und Garantien des Datenschutzes zu nennen. In dem 36-seitigen englischsprachigen pdf-Dokument wird zudem der Hintergrund des Datenschutzanliegens erläutert.

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