Entscheidung zur Haftung eines Service-Providers

Das OLG Frankfurt a. M hat mit Urteil vom 25.1.2005 entschieden, dass Inhaber von Urheberrechten Internet Service Provider (ISP) nicht dazu verpflichten können, die Adressen ihrer Kunden zu nennen (http://www.olg-frankfurt.justiz.hessen.de/…Internet-Provider.pdf). Das Urteil im Volltext findet man direkt im Anschluss an den Pressemitteilungstext.

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