Elektronische Handels- und Unternehmensregister starten zum Jahreswechsel

Am 15. November ist das Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG) im Bundesgesetzblatt verkündet worden. Damit werden die Eintragungen auf den elektronischen Betrieb umgestellt. Bis 2009 gibt es allerdings eine Übergangsfrist, bis dahin können Unterlagen bei den Amtsgerichten noch in Papierform eingereicht werden. Ab 2007 können publikationspflichtige Daten von Unternehmen im elektronischen Unternehmensregister online abgerufen werden, bis 2008 zusätzlich auch wie bisher in einer Tageszeitung. Damit hat die Bundesrepublik die EU-Richtlinien 2003/58/EG und RiL 2004/109/EG umgesetzt, deren Ziel es ist, mehr Transparenz und eine höhere Entbürokratisierung zu schaffen.

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