Die Datenschutzkonferenz des Bundes und der Länder (DSK) appellierte in ihrer 96. Konferenz am 7. und 8. November in Münster an alle im Gesetzgebungsverfahren Beteiligten, den Vorschlag für eine E-Evidence-Verordnung zu stoppen.
Die DSK weist daraufhin, dass die EU Kommission mit dem Vorschlag für eine E-Evidence-Verordnung den Ermittlungsbehörden in Strafsachen einen schnelleren Zugang zu Kommunikationsdaten schaffen möchte, um eine Alternative zum förmlichen Rechtshilfeverfahren zu schaffen. Es sei beabsichtigt, dass die Strafverfolgungsbehörden der EU-Mitgliedsstaaten Befugnis erhalten, Anbieter von Telekommunikations- und Internetdienstleistungen in anderen Mitgliedsstaaten der EU und auch in Staaten außerhalb er EU (Drittstaaten) unmittelbar zur Herausgabe von Bestands-, Zugangs-, Transaktions- und Inhaltsdaten zu verpflichten.
Die Verordnung in der vorgeschlagenen Version führe daher zum Verlust von Betroffenenrechten und verschärfe die Problematik der Vorratsdatenspeicherung.
Quellen:
DSK Entschließung:
https://www.datenschutzkonferenz-online.de/media/en/20181107_en_e_evidence.pdf
EU-Evidence-Verordnung:
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=COM:2018:0225:FIN
Kritische Stellungnahme des EU Datenschutzausschusses:
https://edpb.europa.eu/our-work-tools/our-documents/publication-type/opinion-art-70_de