DSK wendet sich gegen E-Evidence Verordnung

Die Datenschutzkonferenz des Bundes und der Länder (DSK) appellierte in ihrer 96. Konferenz am 7. und 8. November in Münster an alle im Gesetzgebungsverfahren Beteiligten, den Vorschlag für eine E-Evidence-Verordnung zu stoppen.

Die DSK weist daraufhin, dass die EU Kommission mit dem Vorschlag für eine E-Evidence-Verordnung den Ermittlungsbehörden in Strafsachen einen schnelleren Zugang zu Kommunikationsdaten schaffen möchte, um eine Alternative zum förmlichen Rechtshilfeverfahren zu schaffen. Es sei beabsichtigt, dass die Strafverfolgungsbehörden der EU-Mitgliedsstaaten Befugnis erhalten, Anbieter von Telekommunikations- und Internetdienstleistungen in anderen Mitgliedsstaaten der EU und auch in Staaten außerhalb er EU (Drittstaaten) unmittelbar zur Herausgabe von Bestands-, Zugangs-, Transaktions- und Inhaltsdaten zu verpflichten.

Die Verordnung in der vorgeschlagenen Version führe daher zum Verlust von Betroffenenrechten und verschärfe die Problematik der Vorratsdatenspeicherung.

 

Quellen:

DSK Entschließung:

https://www.datenschutzkonferenz-online.de/media/en/20181107_en_e_evidence.pdf

EU-Evidence-Verordnung:

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=COM:2018:0225:FIN

Kritische Stellungnahme des EU Datenschutzausschusses:

https://edpb.europa.eu/our-work-tools/our-documents/publication-type/opinion-art-70_de