DMCA – Ausnahmen

Das U.S. Copyright Office, das im Rahmen des Digital Millennium Copyright Act (DMCA) eine Verordnungsermächtigung hat, hat davon nun Gebraucht gemacht. Es hat 4 Bereiche festgelegt, auf die der DMCA innerhalb der nächsten 3 Jahre nicht angewandt werden soll (http://www.copyright.gov/1201/). Dazu gehören bestimmte sog. ‚Blacklists‘, obsolet gewordene und fehlfunktionierende Schutzmaßnahmen.

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