Diskussion und Stellungnahmen zur Vorratsdatenspeicherung

Laut einem Bericht des Spiegel[1] soll bereits zum Parteikonvent der SPD am 20. Juni 2015 eine erste Leitlinie für eine Neuauflage der umstrittenen Vorratsdatenspeicherung  vorliegen. Trotz der kurzen Zeit soll diese in der Lage sein, die strengen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, 02.03.2010 – 1 BvR 256/08) und des EuGH (C-293/12) zu berücksichtigen.

Unterdessen gab es im Bundestag am 18.03.2015 eine erneute Debatte über den Sinn und Zweck der Vorratsdatenspeicherung, in deren Verlauf die Opposition die Pläne der Bundesregierung heftig kritisierte. Im Verlauf der Debatte war besonders interessant, dass die Bundestagsabgeordnete Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU/CSU) versuchte die Vorratsdatenspeicherung mit möglichen Ermittlungsansätzen bei unberechtigten Abmahnkosten (Redtube-Porno-Streaming) und unerwünschten Online-Bestellungen, als Vorteil für den Bürger zu verkaufen. Vorauf hin sie von Christian Flisek (SPD) daran erinnert werden musste, dass man die Vorratsdaten doch angeblich nur bei „schwersten Straftaten“ wie Terrorismus auswerten wolle. Zu weiteren Begründungen in dieser Debatte hat die Piratenpartei eine lesenwerte Übersicht mit 10 Mythen zur Vorratsdatenspeicherung erstellt[2].

Entgegen der weitläufigen Meinung, die Vorratsdatenspeicherung werde in erster Linie von Netzaktivisten und Datenschützern abgelehnt, hat sich am 17.03 der Verband der deutschen Internetwirtschaft e.V. (eco), der, nach eigenen Angaben, größte Verband der Internetwirtschaft in Europa, ablehnend zur Vorratsdatenspeicherung geäußert[3]. Zum einen solle das Bundeswirtschaftsministerium sich auf dringendere Projekte bei der Umsetzung der Digitalen Agenda konzentrieren, da die Umsetzungsbilanz nach eigenen Untersuchungen[4] dort besonders schwach ausfalle. Zum anderen sei der Nutzen für die Strafverfolgung bisher nicht belegt, so dass die Grundrechtseingriffe auf Seiten der Bürger und die Kosten für die Internetwirtschaft nicht zu rechtfertigen seien.

Auch der DAV hat in einer Pressemitteilung vom 16.03.2015 zwischenzeitlich eine ablehnende Stellungnahme zum Thema Vorratsdatenspeicherung abgegeben.[5]

 [1] http://www.spiegel.de/politik/deutschland/heiko-maas-will-schnell-gesetz-zur-vorratsdatenspeicherung-vorlegen-a-1024645.html

[2] https://www.piratenpartei.de/2015/03/19/vorratsdatenspeicherung-10-mythen-aus-der-bundestagsdebatte-und-ihre-entlarvung/

[3] https://www.eco.de/2015/pressemeldungen/eco-vorratsdatenspeicherung-ist-abgehakt-bundesregierung-sollte-prioritaeten-im-blick-behalten.html

[4] https://politik-recht.eco.de/2015/pressemitteilung/eco-barometer-netzpolitik-umsetzungsstand-der-digitalen-agenda-ist-stark-ressortabhaengig.html

[5] http://www.anwaltverein.de/interessenvertretung/pressemitteilungen/pm-0715

Podcast der Bundestagsdebatte:

http://dbtg.tv/fvid/4769637

Transkription der Bundestagsdebatte:

http://dipbt.bundestag.de/dip21/btp/18/18093.pdf#P.8858