Die Schattenseiten der DSGVO

Nachdem in den letzten Monaten immer wieder skurrile Vorfälle in Zusammenhang mit der DSGVO bekannt wurden, trifft es nunmehr wohl auch Kinder:

In Roth (Bayern) wurde eine Wunschzettelaktion abgesagt, bei der Kinder in den letzten Jahren Weihnachtswünsche aufschreiben und auf dem Weihnachtsmarkt an einen Baum hängen konnten. Menschen, die den oftmals ärmeren Kindern dann eine Freude machen wollten, konnten sich einzelne Wunschzettel heraussuchen und den Verfasser zum Weihnachtsfest beschenken.

Diese Aktion sei laut Stadtverwaltung im Lichte der DSGVO kritisch: So wäre für eine Erhebung der Daten, insbesondere Namen und Adressen der Kinder, eine schriftliche Einwilligung der Eltern notwendig. Zudem könne beim Anhängen der der Wunschzettel nicht gewährleistet werden, dass eine Kenntnisnahme durch Dritte ausgeschlossen ist.

Der Aufwand, der betrieben werden müsse, um die eigentlich beliebte Aktion DSGVO-konform auch dieses Jahr durchzuführen, sei unverhältnismäßig. Daher wurde die Wunschzettelaktion abgesagt.

 

Quelle:

https://www.welt.de/kmpkt/article183978370/Weihnachtsmarkt-in-Roth-Kinder-duerfen-Weihnachtsmann-keine-Wunschzettel-schreiben.html?fbclid=IwAR3pdzovhRpyQGuCIWpH9MdMeqBlWbKPVpo-wKAQlCz3m4lLKNI6gm5YWJo