Deutsches Patentamt – Verfahren zu Schutzrechten

Das
Deutsche Patentamt hat auf
seinem Server eine Seite über Verfahren zu Schutzrechten aufgelegt. Zu den
einzelnen Schutzrechten finden sich jeweils kurze Darstellungen der einschlägigen
gesetzlichen Vorschriften als auch Informationen darüber, wie man diese
Rechte gegebenenfalls schützen lassen kann. Besonders interessant ist in
diesem Zusammenhang auch eine Darstellung des Problems des
Schutzes von
Computerprogrammen
. Im Gegensatz zu vielen Lehrbüchern beschränkt
sich dieses Angebot auf solche Informationen, die den täglichen Umgang mit
den Rechtsinstituten des gewerblichen Rechtsschutzes kennzeichnen. Es ist daher
sowohl für Studierende und Praktiker gleichermaßen nützlich.

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