Deutsches Gericht nutzt Alexa als Beweismittel

In einem Verfahren vor der 2. Strafkammer (als Schwurgericht) des Landgerichts Regensburg wurde nun zum ersten Mal Amazons Smart-Speaker „Alexa“ als Beweismittel „vernommen“.
In dem Verfahren ging es um Totschlag. Der Ex-Partner der getöteten Frau stand im Verdacht, der Täter zu sein. Er wurde nahe des Wohnortes der Verstorbenen und zugleich Tatorts aufgefunden und Analysen aus Funkzellendaten wiesen darauf hin, dass er zumindest zur Tatzeit in der Nähe gewesen sein musste. Um ihn aber mit dem Tatort und der Tatzeit unmittelbar in Verbindung zubringen, hat die Staatsanwaltschaft Regensburg eine weitere Datenanalyse vorgenommen und dabei Amazons europäischen Ansprechpartner für Behörden gebeten, die gespeicherten Daten der sich im Schlafzimmer der verstorbenen befindlichen „Alexa“ zur Verfügung zu stellen. Dieser kam der Bitte nach und überließ der Staatsanwaltschaft die Sprachdaten.
Daraus ging hervor, dass der Täter spätestens um 23:55 Uhr (erster Alexa Sprachbefehl mit seiner Stimme) in der Wohnung der Verstorbenen war und bis mindestens 3:00 Uhr (zweiter Alexa Sprachbefehl mit seiner Stimme) vor Ort gewesen sein musste. Zu diesem Zeitpunkt war das Opfer vermutlich bereits tot. Die aufgezeichnete Stimme konnte eindeutig dem Täter zugewiesen werden. Letztlich wurde er hierdurch überführt und stand in einem direkten Zusammenhang mit der Tat.
Exkurs: Rechtsgrundlage für die Beweisverwendung ist § 100c Abs. 1 Nr. 1 StPO i.V.m. § 100b Abs. 2 Nr. 1 lit. f StPO als sog. akustische Wohnraumüberwachung.

Quellen:
https://www.pcwelt.de/news/Totschlag-beim-Sex-Deutsches-Gericht-nutzt-Alexa-als-Beweismittel-10948479.html
https://www.regensburg-digital.de/totschlag-aufgrund-gekraenkter-maennlichkeit/28102020/