Deutsche Vorratsdatenspeicherung wohl unionsrechtswidrig

Der Wissenschaftliche Dienst (WD) des Bundestages hat ein Gutachten zur Vereinbarkeit der deutschen Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung mit dem EU-Recht erstellt.

Die Vorratsdatenspeicherung erlaubt es Strafverfolgungsbehörden, auf Verbindungsdaten der Internet- und Telefonkommunikation zuzugreifen, die private Anbieter zu diesem Zweck auf Vorrat bereithalten müssen. Betroffen von einer solchen Sammlung sind auch Anschlussdaten unzähliger „unverdächtiger“ Bürger. Das Thema ist daher seit Jahren umstritten. Befürworter wie Sicherheitsbehörden und -politiker argumentieren mit der Terrorabwehr oder der Bekämpfung organisierter Kriminalität, Gegner wie Bürgerrechtler oder Verbraucherschützer befürchten, dass Grundrechte unverhältnismäßig beschnitten werden.

Der WD kommt zu dem Ergebnis, dass die deutsche Regelung zur Vorratsdatenspeicherung nach Unionsrecht kaum Bestand haben wird. In dem Gutachten werden zwei Urteile des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 6. Oktober dieses Jahres untersucht. Eine flächendeckende und pauschale Speicherung von Internet- und Telefon-Verbindungsdaten ist demnach nicht zulässig. In den Urteilen ging es um Regelungen in Großbritannien, Frankreich und Belgien. Auch das deutsche Bundesverwaltungsgericht hatte sich an den EuGH gewandt, die Entscheidung steht noch aus. Die deutsche Regelung ruht derzeit.

Die Speicherung in Deutschland solle immer noch ohne gesonderten Anlass erfolgen, was gegen die in den Urteilen formulierten Grundsätzen des EuGHs verstoße. Im Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes heißt es, dem deutschen Gesetzgeber bleibe es unbenommen, die Entscheidung des EuGHs zur deutschen Regelung abzuwarten oder schon vorher ein neues Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung zu erlassen, das die Vorgaben aus den Urteilen vom Oktober berücksichtigt.

 

Quellen:

https://www.bundestag.de/resource/blob/808602/be283d6fa68962957c934f2402f51296/WD-3-240-20-pdf-data.pdf

https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/wissenschaftlicher-dienst-bundestag-vorratsdatenspeicherung-eu-recht-nicht-vereinbar-gutachten/?utm_medium=email&utm_source=WKDE_LEG_NSL_LTO_Daily_EM&utm_campaign=wkde_leg_mp_lto_daily_ab13.05.2019&utm_source_system=Eloqua&utm_econtactid=CWOLT000017721592