Der Vatikan entdeckt das Copyright

Zum ersten Mal in der Geschichte der römisch-katholischen Kirche hat der Vatikan darauf hingewiesen, dass dem Vatikanverlag Libreria Editrice Vaticana das alleinige Verwertungsrecht an sämtlichen Werken des Papstes einschließlich der päpstlichen Enzykliken der vergangenen 50 Jahre zusteht. Demnach sollen Herausgeber von Werken, die Texte von Papst Benedikt XVI. oder seiner Vorgänger enthalten, Abgaben in Höhe von 3 bis 5 Prozent des Verkaufspreises an den Vatikan zahlen. Das betreffende Dekret stammt zwar aus dem Mai 2005. Die internationale Presse hat jedoch erst Ende Januar 2006 in Zusammenhang mit der Veröffentlichung der ersten Enzyklika von Benedikt XVI. darüber berichtet, so beispielsweise die britische Zeitung „The Times” und das argentinische Blatt „Clarin“. Dass die neue Regelung auch Auswirkungen auf den Bildungsbereich hat (z. B. für Kopien der Enzykliken zu Unterrichtszwecken), ist den Presseberichten zufolge nicht anzunehmen. Dem Vatikan gehe es nicht um eine Einnahmequelle, vielmehr wolle er die Verbreitung der päpstlichen Werke ordnen. Die kostenlose Vervielfältigung soll weiterhin möglich sein, sofern sie mit Einverständnis des Vatikans erfolge.

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