Datenschutzkritische Software im digitalen Unterricht

Die Coronakrise sorgt für einen größtenteils digitalen Unterricht mit Verwendung von Software, welche das Verteilen von Dokumenten oder das Abhalten einer Schulstunde per Video ermöglicht. So werden unter anderem Zoom und Microsoft 365 im digitalen Unterricht benutzt.
In der Eile der Umstellung auf die Verwendung der Schulsoftware sind jedoch einige datenschutzrechtliche Prüfungen unterlassen worden. Der baden-württembergische Landesdatenschutzbeauftragte Stefan Brink stuft die Konferenzsoftware Zoom als problematisch ein, nachdem schwere Datenschutzprobleme festgestellt wurden. Auch vor der Nutzung von Microsoft Office 365 mahnt Brink aufgrund datenschutzrechtlicher Bedenken. Stattdessen empfiehlt Brink die Nutzung des datenschutzfreundlicheren Videokonferenzsystems BigBlueButton. Um die datenschutzfreundliche Kommunikation zu unterstützen, wurde der datenschutzkonforme Messenger-Dienst Threema vom Kultusministerium Baden-Württemberg den Lehrkräften kostenlos angeboten.

Quellen:
https://www.heise.de/newsticker/meldung/Schulsoftware-Threema-ja-Zoom-und-Microsoft-Office-365-eher-nicht-4711961.html
https://www.datenschutz-notizen.de/lfdi-baden-wuerttemberg-bigbluebutton-hui-zoom-pfui-1025713/