Datenschutzkonformität der elektronischen Patientenakte

Durch die elektronische Patientenakte, die ab dem 01. Januar 2021 geführt werden soll, sollen medizinische Patientendaten, wie Röntgenbilder, Befunde oder Impfungen, in digitaler Form unter den Akteuren im medizinischen Bereich ausgetauscht und übermittelt werden können. Am vergangenen Freitag hat der Bundestag Regeln zu den geplanten Funktionen beschlossen. Danach sollen die elektronischen Akten auch mit Inhalten, wie Röntgenbildern, Befunden, Arztbriefen, Impfausweisen, Mutterpässen u.Ä. gefüllt werden. Die Funktionen sollen dabei schrittweise erweitert werden. Das Vorhaben stößt jedoch auf datenschutzrechtliche Bedenken. Kritisiert wird insbesondere, dass die Regelungen teilweise erst später greifen. Zwar können die Versicherten selbst entscheiden was in ihrer Akte gespeichert wird. Allerdings können die Patienten erst ab 2022 im Einzelnen festlegen welcher Arzt Einsicht in welche Dokumente erhalten soll. So soll es erst ab 2022 möglich sein Ärzte von der Einsichtnahme bestimmter Befunde auszuschließen. Insoweit ist es im ersten Jahr der elektronische Patientenakte nur möglich entweder alle oder aber überhaupt keine Daten freizugeben. Dieses „Alles oder nichts“ Prinzip stößt auf große Kritik. So warnte der Experte der Linken Achim Kessler vor einem „unausgereiften“ Konzept, dass die Akzeptanz der Bevölkerung gefährde. Es sei nicht einzusehen, weshalb ein Orthopäde Informationen über einen Schwangerschaftsabbruch oder ein Augenarzt solche über eine psychotherapeutische Behandlung benötige. Der Datenschutz soll gestärkt werden, indem festgeschrieben wird, dass jeder, der Zugriff auf die Daten nimmt, (Ärzte, Apotheker usw.) als Verantwortlicher im Sinne der DSGVO anzusehen ist. Störungen und Sicherheitsmängel müssten sofort behoben werden, wobei ein Verstoß mit einem Bußgeld bis zu 300000 € geahndet werden kann. Eine Verarbeitung verschlüsselter Daten zu Zwecken der medizinischen Forschung soll ab 2023 nach einer Einwilligung des Versicherten möglich sein.

Quelle: https://www.traunsteiner-tagblatt.de/nachrichten/computer_artikel,-epatientenakte-kommt-voran-kritik-beim-datenschutz-_arid,577363.html