Creative-Commons-Lizenz Version 3.0

Nachdem fast zwei Jahre lang an der Überarbeitung der Version 2.0 gearbeitet worden war, konnte Ende Februar die neue Lizenzversion 3.0 vorgestellt werden. Bislang war bemängelt worden, dass die Versionen 1.0 und 2.0 aus dem US-amerikanischen Copyright heraus entwickelt worden seien und man dabei nicht ausreichend die Besonderheiten des kontinentaleuropäischen Urheberrechtssystems berücksichtigt habe; das sollte sich mit der Version 3.0 ändern: Hier wurden erstmals auch Rechtsfiguren wie die „moral rights“ (Urheberpersönlichkeitsrechte), die dem kontinentaleuropäischen Urheberrechtssystem entstammen, in den Vertragstext aufgenommen. Außerdem wurden in der neuen Version auch „Collecting Societies“ (Verwertungsgesellschaften) berücksichtigt, die einem Wahrnehmungs- und Kontrahierungszwang unterliegen (ein solcher Zwang ist dem US-amerikanischen Copyright fremd). Eine Vertragsfassung für Deutschland liegt jedoch noch nicht vor, womit auch der Schutz deutscher Werke durch die Version 3.0 noch nicht lizenziert werden kann.

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