Caroline-von-Hannover-Verfahren

Die Bundesregierung hat heute beschlossen, gegen das „Caroline-Urteil“ des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte keine Rechtsmittel einzulegen. Das Bundesverfassungsgericht veröffentlichte dazu eine Stellungnahme (http://www.bundesverfassungsgericht.de/…/bvg04-084), in der zu lesen ist, dass das Gericht nicht auf einer Anrufung der

Großen Kammer des EGMR bestanden hat.

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