BVerwG: BND muss Speicherung und Nutzung von Telefoniemetadaten unterlassen

Mit zwei Urteilen vom 13. Dezember 2017 (Az.: 6 A 6.16 und  6 A 7.16) hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass der BND zur Unterlassung der Speicherung von Telefoniemetadaten verpflichtet ist. Der BND hat in der vom Geheimdienst betriebenen Datei VERAS (Verkehrsdatenanalysesystem) Metadaten von Auslands-Telefongesprächen gespeichert und zur geheimdienstlichen Analyse verwendet. Das BVerwG hielt die auf den öffentlich-rechtlichen Unterlassungsanspruch gestützten Begehren der Kläger in Bezug auf die Telefoniemetadaten für begründet, es fehle an einer für die Speicherung und Nutzung dieser Verkehrsdaten erforderlichen gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage.

Pressemitteilung des BVerwG vom 14.12.2017 (86/2017): http://www.bverwg.de/pm/2017/86