BVerfG „Filesharing“

Mit seiner jüngsten Entscheidung (siehe Pressemitteilung) hat das Bundesverfassungsgericht den Weg für eine bundeseinheitliche Rechtsprechung durch den Bundesgerichtshof in Sachen Filesharing frei gemacht. In dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist – entgegen einiger anders lautender Meldungen – nichts zum Thema Filesharing entschieden worden. Es wurde lediglich entschieden bzw. festgehalten, dass es unter den oberen Gerichten abweichende und sich wesentlich unterscheidende Meinungen zu dem Thema gibt und das Urteil "Sommer unseres Lebens" nicht einschlägig war und daher die Revision in diesem Fall nicht hätte abgelehnt werden dürfen. Die Nichtzulassung der Revision war daher im Ergebnis eine Verletzung des Rechts auf den gesetzlichen Richter aus Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG.

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