Bundestag beschließt weitere Anpassungen an die DSGVO

Am 27.06.2019 hat der Bundestag zwei weitere Gesetze zur Anpassung des Bundesrechts an die DSGVO beschlossen. Durch diese Anpassungsgesetze werden 154 Bundesgesetze geändert.
Die Gesetze wurden gegen die Stimmen der Opposition angenommen. Kritisch wurde dabei zum Beispiel die Erhöhung von 10 auf 20 Beschäftigte einer Firma gesehen, um einen verpflichtenden Datenschutzbeauftragten zu beschäftigen, ebenso die weitere Einschränkung von Betroffenenrechten. So ist bei Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BoS) eine Vorratsdatenspeicherung von 75 Tagen vorgesehen, abweichend von den grundsätzlich anberaumten 70 Tagen. Dies kritisierte im Vorfeld auch schon die vorherige Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff. Auch der aktuelle Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber übte öffentlich Kritik an den Gesetzen. So werde durch die erhöhte Beschäftigtenzahl eine Entlastung nur suggeriert, da die Pflichten aus der DSGVO dennoch bestehen.

Quellen:
https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2019/kw26-de-datenschutz-649218
https://www.heise.de/newsticker/meldung/Bundestag-schmaelert-Betroffenenrechte-verlangt-weniger-Datenschutzbeauftragte-4456801.html