Bundesnetzagentur: Kinderuhren mit Abhörfunktion sind unerlaubte Sendeanlagen

Nachdem die Bundesnetzagentur (BNetzA) bereits im Februar 2017 die Puppe „My friend Cayla“ als unerlaubte Sendeanlage im Sinne von § 90 Abs. 1 TKG qualifiziert hat, ordnet sie Kinderuhren mit Abhörfunktion genauso ein.

Es handelt sich dabei um Uhren die zusätzlich zu einer normalen Telefonfunktion auch über eine Abhörfunktion (sog. „voice-monitoring“) verfügen. Diese Funktion ermöglicht es Eltern Stimmen und Geräusche in der Umgebung des Kindes ohne erkennbaren Anruf abzuhören. Für das Kind und seine Gesprächspartner ist daher nicht erkennbar ob ein Gespräch mitgehört wird.

Die Bundesnetzagentur empfiehlt insbesondere Schulen darauf zu achten, ob Schüler solche Uhren mit Abhörfunktion mitführen. Besitzer solcher Uhren werden aufgefordert diese zu vernichten und einen entsprechenden Vernichtungsnachweis an die BNetzA zu übermitteln.

Pressemeldung der BNetzA: https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Allgemeines/Presse/Pressemitteilungen/2017/17112017_Verbraucherschutz.pdf?__blob=publicationFile&v=2