Bundesnetzagentur fordert offenbar Überwachung von WLAN-Hotspots

Die Bundesnetzagentur hat an die Betreiber öffentlicher WLAN-Hotspots offenbar Schreiben versendet, in denen Sie die Einrichtung von Überwachungsvorrichtungen fordert. Grund dafür ist offenbar die Zunehmende Nutzung von öffentlichen WLAN.
Die Bundesnetzagentur stützt sich rechtlich dabei auf § 110 TKG iVm. § 3 II Nr. 4 und 5 TKÜV. Grundsätzlich müssen demnach alle Telekommunikationsanbieter, die ihr Angebot nicht zur Bereithaltung von Informations- oder Notfallkanälen betreiben und mehr als 10.000 angeschlossene Nutzer haben auf eigene Kosten Überwachungseinrichtungen installieren. Dabei zählen im Rahmen der 10.000 angeschlossenen Nutzer offenbar alle Registrierungen bei einem Anbieter – also etwa die Hotspots der Telekom. Nicht erfasst werden offenbar Zusammenschlüsse und Anbieter, die keine Zugangsbeschränkungen haben, etwa die Freifunker.
Die Bundesnetzagentur verlangt von den Anbietern eine Verfolgbarkeit der Nutzer über eine Accountbindung des Zugangs oder die Speicherung der MAC-Adresse eines Geräts.

Weitere Informationen:
https://netzpolitik.org/2015/bundesnetzagentur-will-ueberwachungseinrichtungen-jetzt-auch-fuer-wlan-hotspots/
https://netzpolitik.org/wp-upload/bnetza_wlanueberwachung.pdf