Bundeskanzlerin + Google Hangout = Staatsfernsehen?

Die Bundeskanzlerin Angela Merkel plant am 19. April einen Live-Chat via Google Hangout zum Thema Integration zu veranstalten. Nun hat sich die Medienanstalt Berlin-Brandenburg (MABB) mit der Frage befasst, ob ein solcher Live-Chat nicht vielleicht eine Form des Privatfernsehens darstellt, die einer Rundfunklizenz bedürfe und ob eine solche Lizenz (im Falle ihrer Erforderlichkeit und etwaigen Erteilung) überhaupt mit der Staatsferne des Fernsehens vereinbar sei. Auch die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) hat sich mit eben diesen Fragen befasst und kommt im Ergebnis zu einer Verneinung der Einstufung als Rundfunk. Vielmehr handele es sich bei unregelmäßig angebotenen Live-Chats um Telemedien. MABB und ZAK führen übereinstimmend aus, dass die neue Form der Öffentlichkeitsarbeit unterschiedlicher Verfassungsorgane (Kanzlerinnen-Hangout, Parlamentsfernsehen, Live-Übertragung von Kommissionssitzungen etc.) als Anlass für eine neue digitale Medienordnung gesehen werden müssen, die den veränderten Realitäten Rechnung trägt.

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