Buchpreisbindung und Gutscheine

Wie das Oberlandesgericht Frankfurt am Main nun festgestellt hat, verstoßen Gutschriften für Neukunden, die auch bei einem Bucheinkauf eingelöst werden können, gegen die geltende Buchpreisbindung (http://www.olg-frankfurt.justiz.hessen.de). Dabei, so das Gericht, mache es keinen Unterschied, ob der Buchhändler das Buch zu einem niedrigeren Betrag verkaufe oder den Gutschein von dem gebundenen Verkaufspreis abziehe.

Related Links