In einer Klage gegen den US-Provider ‚Prodigy‘ hat ‚British Telekom‘ ein Patent auf Hyperlinks geltend gemacht. Im Rahmen der Verhandlungen wurde nun eine Analyse der Patentschrift vorgenommen,
um ihren Wirkungsbereich genauer zu definieren (http://www.nysd.uscourts.gov/courtweb/pdf/D02NYSC/02-02452.PDF). Jetzt soll die Überprüfung erfolgen, ob dieses Patent auf Internet-Hyperlinks Anwendung finden kann.