BRAK-Stellungnahme zur elektronischen Akte im Strafverfahren

Zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Einführung der elektronischen Akte in Strafsachen hat die BRAK eine Stellungnahme vorgelegt.

Grundsätzlich begrüßt die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) das Vorhaben, insbesondere die Möglichkeit der Verwendung des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs für die Kommunikation der Strafverteidiger (§ 32a Abs. 4 Nr. 2 StPO-E) wird als wesentlicher Schritt in Richtung Digitalisierung angesehen. Die Einführung der elektronischen Strafakte ermögliche Rechtsanwälten in vielen Bereichen eine wesentlich effizientere Bearbeitung der Mandate als mit einer Papierakte, da sie durchsuchbar und damit ein einfacherer Sachverhaltsabgleich möglich sei. Auch sei in vielen Kanzleien die elektronische Akte im Termin inzwischen zur Regel geworden, weswegen ein Medienwechsel entfalle.

Link zur Stellungnahme: http://www.brak.de/zur-rechtspolitik/stellungnahmen-pdf/stellungnahmen-deutschland/2014/dezember/stellungnahme-der-brak-2014-47.pdf

Link zum Referentenentwurf: http://www.bmjv.de/SharedDocs/Downloads/DE/pdfs/Gesetze/RefE_ElektronAkteStrafsachen.pdf?__blob=publicationFile