BGH zum Urheberrechtsschutz von Videospielen

Der BGH hat entschieden, unter welchen Voraussetzungen technische Maßnahmen zum Schutz urheberrechtlich geschützter Videospiele ihrerseits Schutz genießen.

Die Klägerin produziert und vertreibt Videospiele und Videospiel-Konsolen, darunter die Konsole "Nintendo DS" und zahlreiche dafür passende Spiele. Sie ist Inhaberin der urheberrechtlichen Schutzrechte an den Computerprogrammen, Sprach-, Musik-, Lichtbild- und Filmwerken, die Bestandteil der Videospiele sind.

Der Beklagte hat durch unberechtigten Vertrieb von Adaptern, die einen Zugang zu den Videospielen über Raubkopien ermöglichen, die Rechte der Klägerin missachtet. Die von der Beklagten vertriebenen Adapter gaukeln dem Programm der Konsole gleichsam die Existenz eines echten Spiels vor. Der BGH hat nun letztinstanzlich und auf der Grundlage von § 95a Abs. 3 Ziff. 3 UrhG nochmals die vorhergehende Entscheidung des OLG München bestätigt und der Klägerin einen Anspruch auf Unterlassung und Schadensersatz zugesprochen.

Urteilsankündigung: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&Sort=12288&nr=69519&pos=11&anz=531

Pressemitteilung: https://www.juris.de/jportal/portal/t/lql/page/homerl.psml?nid=jnachr-JUNA141103036&cmsuri=%2Fjuris%2Fde%2Fnachrichten%2Fzeigenachricht.jsp