BGH: Zeitschriftenabo im Internet

Der Bundesgerichtshof hat am 5. Februar 2004 zum Thema „Zeitschriftenabonnement im Internet“ entschieden, dass Ratenlieferungsverträge nach § 505 BGB (hier: Zeitschriftenabonnements), dann nicht nach § 505 Abs. 1 Satz 2 i.V. mit § 491 Abs. 2 Nr. 1 BGB dem Schriftformerfordernis des § 505 Abs. 2 Satz 1 BGB unterliegen, wenn die bis zum frühestmöglichen Kündigungszeitpunkt zu entrichtenden Teilzahlungen 200 Euro nicht übersteigen. Der Volltext des Urteils ist auf den Seiten des Gerichts im PDF-Format erhältlich (http://juris.bundesgerichtshof.de/…1.pdf).

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