Belgisches Gericht erkennt CC-Lizenzen an

Ein belgisches Gericht hat in einem Urheberrechtsfall die Anwendbarkeit von CC-Lizenzen bejaht. In dem Fall hatte ein Theater ein Lied einer Band unter CC-BY-NC-ND-Lizenz für einen Werbespot im nationalen Radio leicht angepasst und ohne Namensnennungs ausgestrahlt. Eine spätere Zahlung wegen der Urheberrechtsverletzung in Höhe von 1.500€ hatte die Band abgelehnt und es auf eine gerichtliche Entscheidung ankommen lassen. Das Gericht erkannt für jede der 3 Verletzungen – keine Namensnennung, Veränderung des Werkes sowie kommerzielle Nutzung – einen Anspruch der Künstler in Höhe von jeweils 1.500€ an.

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