Auslieferung von Julian Assange – Neues Urteil

In dem Auslieferungsverfahren von Julian Assange hat der britische Supreme Court kürzlich entschieden, dass der angegriffene Haftbefehl von einer hierzu autorisierten Behörde ausgestellt wurde und demnach auch vollzogen werden kann und muss. Dem Internetaktivist und Wikileaks-Gründer droht somit eine baldige Auslieferung nach Schweden, wo ihn ein Verfahren wegen Vergewaltigung in einem minder schweren Fall und sexuelle Nötigung in mehreren Fällen erwartet. Assanges Verteidigerin, Dinah Rose, legte umgehend Einspruch gegen das Urteil ein. Nach Ihrer Rechtsauffassung beruht das Urteil auf der Wiener Vertragsrechtskonvention. Selbige sei jedoch nicht  Gegenstand der Verhandlung gewesen. Der Verteidigung wurde daraufhin eine Frist von vierzehn Tagen zur Vorlage einer entsprechenden Begründung des Einspruchs eingeräumt. 

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