Aktuelle Rechtsprechung: Haftung bei der Einbindung von RSS-Feeds

In einem jüngst veröffentlichten Urteil (Aktenzeichen: VI ZR 144/11) hat sich der Bundesgerichtshof mit der Haftungsfrage bei der Einbindung von RSS-Feeds befasst und eine grundsätzliche Pflicht zur Überprüfung von mittels RSS-Feeds eingebundenen Beiträgen vor der Veröffentlichung verneint. Eine Verantwortung trifft den Betreiber des Internetauftritts erst ab Kenntniserlangung von der Rechtsverletzung. Das Urteil ist bereits im Volltext verfügbar. 

Related Links