Aktuelle Rechtsprechung aus Spanien – Berufungsurteil zu p2p

Die Audiencia Provincial de Barcelona hat als Berufungsgericht das Urteil des Juzgado Mercantil vom März 2010 (siehe hierzu JIPS-Nachricht vom 20.04.2010) nur teilweise bestätigt. In dem kürzlich veröffentlichten Berufungsurteil unterscheidet das Provinzialgericht hinsichtlich des urheberrechtlich relevanten Merkmals der „öffentlichen Wiedergabe“ danach, ob der Betreiber der Website entweder das direkte Downloaden von urheberrechtlich geschützten Musiktiteln erlaubt oder entsprechende Streamings anbietet oder ob er den Austausch solcher Musiktitel mittels Verlinkung zu einem Filesharing-Netzwerk ermöglicht. Nur in den ersten beiden Fällen sieht das Gericht eine unzulässige „öffentliche Wiedergabe“, wohingegen das bloße Bereitstellen von Links zu einem Filesharing-Netzwerk, wie bereits in dem Urteil erster Instanz festgestellt, keine öffentliche Wiedergabe sein soll. Die Anwälte des Beklagten haben Revision gegen dieses Urteil eingelegt.

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