Aktuelle Änderungen im Datenschutzrecht

Zum 1.9.2009 sind einige Änderungen im Bundesdatenschutzgesetz in Kraft getreten, die im BGBl Nr. 54 vom 19.08.2009 verkündet wurden. So soll unter anderem der Handel mit personenbezogenen Daten durch Änderungen im §28 BDSG eingeschränkt werden. §32 BDSG sieht eine strengere Regelungen beim „Ausspionieren von Mitarbeitern” vor. In §42a BDSG ist nun festgelegt, dass eine  Informationspflicht besteht, wenn eine verarbeitende Stelle Kenntnis erlangen sollte, dass personenbezogene Daten aus illegalen Quellen stammen. Diese  Informationspflicht der Stelle besteht teilweise in Richtung Aufsichtsbehörde, teilweise aber auch gegenüber den Betroffenen.

Weitere Änderungen werden zum 1.4.2010 sowie zum 11.6.2010 in Kraft treten.

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