Änderungen der DSGVO

Kurz, bevor die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) Gültigkeit erlangt, hat der Rat der Europäischen Union „offensichtliche Fehler“ in der DSGVO (alle Sprachfassungen) korrigiert. Allerdings wird von Kritikern angemerkt, es seien durchaus nicht alle Änderungen tatsächlich nur sprachliche Korrekturen oder Berichtigungen offensichtlicher inhaltlicher Fehler.  So wird beispielsweise in der deutschen Sprachfassung in Artikel 25 Abs. 2 Satz 1 das Wort „grundsätzlich“ entfernt – eine Änderung, die Auswirkungen auf die Auslegung der Norm haben dürfte.

Ausführlich setzt sich u.a. das Blog „de lege data“ mit der Problematik auseinander: https://www.delegedata.de/2018/04/wie-ein-schlechter-scherz-eu-gesetzgeber-passt-die-dsgvo-an-einen-monat-vor-anwendbarkeit/

Volltext der Änderungen (deutsche Sprachfassung ab Seite 47): http://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-8088-2018-INIT/en/pdf