Nachrichten der Woche
eco unterstützt SpaceNet bei Klage gegen Vorratsdatenspeicherung
Der Internetprovider SpaceNet will, unterstützt von eco, gerichtlich feststellen lassen, dass er...
Thema: Herausgabe von Zugangscodes
Das Westminter Magistrates' Court hat entschieden, dass der Online-Aktivist und Hacker Laurie Love...
Bundesjustizminister kündigt Einschränkung der Störerhaftung für WLAN-Betreiber an
In einem Tweet kündigt Bundesjustizminister Heiko Maas die Abschaffung der
Störerhaftung für...
Elektronische Akte im Strafprozess
Am 04.05.2016 hat die Bundesregierung den Regierungsentwurf eines
Gesetzes zur Einführung der...
Antrag der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen - Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern
Unter dem Titel "Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern - Urheberrecht bildungs- und...
Bundesnetzagentur geht gegen Hobby-Geheimagenten vor
Die Bundesnetzagentur weist in einer Pressemitteilung vom 25.04 darauf hin, dass sie in den...
News: AG Berlin setzt Geldstrafe und ersatzweise Ordnungshaft wegen IP-Speicherung gegen BMJ fest
14.02.08 00:00Bereits im vergangenen Jahr hatte das LG Berlin in einem Urteil (Az.: 23 S 3/07) entschieden, dass das Speichern von IP-Adressen auf Webservern rechtswidrig ist. Antragsgegener war damals das BMJ. Am 16.01.08 hat das AG Berlin-Mitte in einem nun veröffentlichten Beschluss (Az.: 5 C 314/06) festgelegt, dass bei einer Zuwiderhandlung gegen dieses Urteil entweder ein Ordnungsgeld in Höhe von 250.000 € zu zahlen sei oder ersatzweise Ordnungshaft in Frage käme.
Es begründet den Beschluss damit, dass nicht ersichtlich sie, dass das BMJ von einer Zuwiderhandlung gegen das Urteil Abstand genommen habe, indem es zum Beispiel eine Unterlassungserklärung abgegeben hätte. Konkrete Anhaltspunkte dafür, dass es dem Urteil tatsächlich zuwiderhandelt, sind dabei nicht erforderlich, alleine die abstrakte Möglichkeit ist für diesen Beschluss ausreichend.
