Nachrichten der Woche

17.05.16 19:15

eco unterstützt SpaceNet bei Klage gegen Vorratsdatenspeicherung

Der Internetprovider SpaceNet will, unterstützt von eco, gerichtlich feststellen lassen, dass er...


17.05.16 19:12

Thema: Herausgabe von Zugangscodes

Das Westminter Magistrates' Court hat entschieden, dass der Online-Aktivist und Hacker Laurie Love...


17.05.16 16:29

Bundesjustizminister kündigt Einschränkung der Störerhaftung für WLAN-Betreiber an

In einem Tweet kündigt Bundesjustizminister Heiko Maas die Abschaffung der

Störerhaftung für...


17.05.16 16:27

Elektronische Akte im Strafprozess

Am 04.05.2016 hat die Bundesregierung den Regierungsentwurf eines

Gesetzes zur Einführung der...


02.05.16 09:47

Antrag der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen - Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern

Unter dem Titel "Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern - Urheberrecht bildungs- und...


02.05.16 09:44

Bundesnetzagentur geht gegen Hobby-Geheimagenten vor

Die Bundesnetzagentur weist in einer Pressemitteilung vom 25.04 darauf hin, dass sie in den...


News: Mexiko: Zeitschrift für Rechtsvergleich

20.12.07 00:00

In der aktuellen Ausgabe der vom Rechtswissenschaftlichen Institut der Nationalen Autonomen Universität Mexikos herausgegebenen Zeitschrift für Rechtsvergleich („Boletín Mexicano de Derecho Comparado“) findet sich ein interessanter Aufsatz des brasilianischen Strafrechtsprofessors Túlio Vianna (in einer spanischen Übersetzung der kolumbianischen Rechtsanwältin Carolina
Botero
; der Originaltext in Portugiesisch steht auf der Website von Prof.
Vianna
als Download zur Verfügung). Vianna führt in diesem Aufsatz aus, dass die Strafbarkeit von Urheberrechtsverletzungen nur insofern mit der brasilianischen Verfassung und der allgemeinen Strafrechtslehre vereinbar sei,  als es sich um Verletzungen des Urheberpersönlichkeitsrechts handele. Es sei jedoch weder verfassungsgemäß noch mit der allgemeinen Strafrechtslehre zu
vereinbaren, auch solche Urheberrechtsverletzungen unter Strafe zu stellen, die lediglich die  Verwertungsrechte beträfen. In Art. 184 des brasilianischen  Strafgesetzbuches findet sich der Straftatbestand der Urheberrechtsverletzung. Dieser gründet nach Auffassung Viannas auf einem unbestimmten Rechtsgut. Der Begriff des Urheberrechts decke eine ganze Reihe verschiedenartiger
Interessen ab wie z. B. das Recht des Autors, das Werk unveröffentlicht zu lassen, bis hin zu den Verwertungsrechten der Verleger. Dies aber widerspreche dem  Bestimmtheitsgebot. Der Schutz der Verwertungsrechte könne lediglich zivilrechtlich erfolgen, und die bloße Nichterfüllung einer rein zivilrechtlichen Schuld könne keine strafrechtlich relevantes Verhalten darstellen. Vianna sieht es deshalb für erforderlich an, dass die Gerichte den strafrechtlichen Schutz der Verwertungsrechte für verfassungswidrig erklären, sei es wegen der Nichtbeachtung des Bestimmtheitsgebotes oder sei es wegen der Nichtbeachtung des Verfassunggrundsatzes, dass die bloße Nichterfüllung einer zivilrechtlichen Schuld nicht mit Freiheitsstrafe geahndet werden könne („ para que se declare inconstitucional la tutela penal de los derechos patrimoniales de autor, sea por la inobservancia del principio constitucional de la taxatividad, sea por la inobservancia de la veda constitucional a la prisión por deudas“).