Nachrichten der Woche

17.05.16 19:15

eco unterstützt SpaceNet bei Klage gegen Vorratsdatenspeicherung

Der Internetprovider SpaceNet will, unterstützt von eco, gerichtlich feststellen lassen, dass er...


17.05.16 19:12

Thema: Herausgabe von Zugangscodes

Das Westminter Magistrates' Court hat entschieden, dass der Online-Aktivist und Hacker Laurie Love...


17.05.16 16:29

Bundesjustizminister kündigt Einschränkung der Störerhaftung für WLAN-Betreiber an

In einem Tweet kündigt Bundesjustizminister Heiko Maas die Abschaffung der

Störerhaftung für...


17.05.16 16:27

Elektronische Akte im Strafprozess

Am 04.05.2016 hat die Bundesregierung den Regierungsentwurf eines

Gesetzes zur Einführung der...


02.05.16 09:47

Antrag der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen - Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern

Unter dem Titel "Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern - Urheberrecht bildungs- und...


02.05.16 09:44

Bundesnetzagentur geht gegen Hobby-Geheimagenten vor

Die Bundesnetzagentur weist in einer Pressemitteilung vom 25.04 darauf hin, dass sie in den...


News: HABM: Microsoft-Schrift als Geschmacksmuster ungültig

06.04.06 12:00

Das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM), das für die Eintragung europäischer Marken, Muster

und Modelle zuständig ist, hat am 6.2.2006 in der Sache „Frutiger Next vs. Segoe UI“ entschieden. Frutiger Next ist eine Schriftart der Heidelberger Druckmaschinen AG (besser bekannt unter der Marke „Linotype“). Microsoft hatte sich nun die neue Schriftart „Segoe UI“ beim HABM als Geschmacksmuster eintragen lassen. Die neue Schriftart sollte Arial als Standardschriftart im neuen Windows Vista ablösen. Die „Segoe UI“ wies allerdings sehr starke Ähnlichkeiten mit der „Frutiger Next“ auf. Linotype legte daher Einspruch beim HABM ein. Das Amt hat jetzt in seiner Entscheidung den Plagiatsvorwurf bestätigt und den Musterschutz für ungültig erklärt.