Nachrichten der Woche
eco unterstützt SpaceNet bei Klage gegen Vorratsdatenspeicherung
Der Internetprovider SpaceNet will, unterstützt von eco, gerichtlich feststellen lassen, dass er...
Thema: Herausgabe von Zugangscodes
Das Westminter Magistrates' Court hat entschieden, dass der Online-Aktivist und Hacker Laurie Love...
Bundesjustizminister kündigt Einschränkung der Störerhaftung für WLAN-Betreiber an
In einem Tweet kündigt Bundesjustizminister Heiko Maas die Abschaffung der
Störerhaftung für...
Elektronische Akte im Strafprozess
Am 04.05.2016 hat die Bundesregierung den Regierungsentwurf eines
Gesetzes zur Einführung der...
Antrag der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen - Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern
Unter dem Titel "Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern - Urheberrecht bildungs- und...
Bundesnetzagentur geht gegen Hobby-Geheimagenten vor
Die Bundesnetzagentur weist in einer Pressemitteilung vom 25.04 darauf hin, dass sie in den...
News: HABM: Microsoft-Schrift als Geschmacksmuster ungültig
06.04.06 12:00Das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM), das für die Eintragung europäischer Marken, Muster
und Modelle zuständig ist, hat am 6.2.2006 in der Sache „Frutiger Next vs. Segoe UI“ entschieden. Frutiger Next ist eine Schriftart der Heidelberger Druckmaschinen AG (besser bekannt unter der Marke „Linotype“). Microsoft hatte sich nun die neue Schriftart „Segoe UI“ beim HABM als Geschmacksmuster eintragen lassen. Die neue Schriftart sollte Arial als Standardschriftart im neuen Windows Vista ablösen. Die „Segoe UI“ wies allerdings sehr starke Ähnlichkeiten mit der „Frutiger Next“ auf. Linotype legte daher Einspruch beim HABM ein. Das Amt hat jetzt in seiner Entscheidung den Plagiatsvorwurf bestätigt und den Musterschutz für ungültig erklärt.
