Nachrichten der Woche

17.05.16 19:15

eco unterstützt SpaceNet bei Klage gegen Vorratsdatenspeicherung

Der Internetprovider SpaceNet will, unterstützt von eco, gerichtlich feststellen lassen, dass er...


17.05.16 19:12

Thema: Herausgabe von Zugangscodes

Das Westminter Magistrates' Court hat entschieden, dass der Online-Aktivist und Hacker Laurie Love...


17.05.16 16:29

Bundesjustizminister kündigt Einschränkung der Störerhaftung für WLAN-Betreiber an

In einem Tweet kündigt Bundesjustizminister Heiko Maas die Abschaffung der

Störerhaftung für...


17.05.16 16:27

Elektronische Akte im Strafprozess

Am 04.05.2016 hat die Bundesregierung den Regierungsentwurf eines

Gesetzes zur Einführung der...


02.05.16 09:47

Antrag der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen - Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern

Unter dem Titel "Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern - Urheberrecht bildungs- und...


02.05.16 09:44

Bundesnetzagentur geht gegen Hobby-Geheimagenten vor

Die Bundesnetzagentur weist in einer Pressemitteilung vom 25.04 darauf hin, dass sie in den...


News: LG Nürnberg-Fürth: Verurteilter Straftäter muss Namensnennung in Zeitungs-Archiv dulden

05.05.09 00:00

Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat in seinem Beschluss vom 06.03.2008 (Az.: 11 O 1820/08) entschieden, dass ein verurteilter Straftäter hinzunehmen hat, dass ein Bericht über die Tat, in dem er namentlich genannt wird, in einem Online-Archiv auch über 20 Jahre nach der Tat zugänglich vorgehalten wird. In der Entscheidung hat sich das Landgericht einer bereits von dem Kammergericht in seinem Beschluss vom 19.10.2001 (Az.: 9 W 132/01)  vertretenen Auffassung angeschlossen, die besagt, dass durch die Vorhaltung ehemals zulässigerweise veröffentlichter Berichterstattung auch viele Jahre nach dem Ereignis keine erneute Berichterstattung zu erkennen ist. Diese Ansicht hatten zuvor auch das OLG Köln (Beschluss vom 14.11.2005, Az. 15 W 60/05) und das OLG Frankfurt (Beschluss vom 20.09.2006, Az. 16 W 54/06) vertreten.

Zu erwähnen ist jedoch, dass die vorgenannten Entscheidungen im Widerspruch zu mehreren Entscheidungen des LG Hamburg stehen. Auch das Hanseatische Oberlandesgericht hat sich bisher nicht festgelegt und in ihm zur Entscheidung vorgelegten Sachverhalten im Zeitpunkt der jeweiligen Entscheidung keine überwiegenden Interessen der betroffenen Straftäter als verletzt angesehen, eine Verletzung bei genügender zeitlicher Nähe zum Zeitpunkt der Haftentlassung aber nicht ausgeschlossen (so etwa OLG Hamburg, Urteil vom 18.12.2007, Az. 7 U 77/07).