Nachrichten der Woche
eco unterstützt SpaceNet bei Klage gegen Vorratsdatenspeicherung
Der Internetprovider SpaceNet will, unterstützt von eco, gerichtlich feststellen lassen, dass er...
Thema: Herausgabe von Zugangscodes
Das Westminter Magistrates' Court hat entschieden, dass der Online-Aktivist und Hacker Laurie Love...
Bundesjustizminister kündigt Einschränkung der Störerhaftung für WLAN-Betreiber an
In einem Tweet kündigt Bundesjustizminister Heiko Maas die Abschaffung der
Störerhaftung für...
Elektronische Akte im Strafprozess
Am 04.05.2016 hat die Bundesregierung den Regierungsentwurf eines
Gesetzes zur Einführung der...
Antrag der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen - Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern
Unter dem Titel "Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern - Urheberrecht bildungs- und...
Bundesnetzagentur geht gegen Hobby-Geheimagenten vor
Die Bundesnetzagentur weist in einer Pressemitteilung vom 25.04 darauf hin, dass sie in den...
News: Argentinien: E-Mails keine Beweismittel
28.04.05 12:00In einer Berufungssache hat die 4. Kammer der "Cámara del Crimen" in Buenos Aires entschieden, dass im Strafprozess private E-Mails als Beweismittel nicht verwendet werden dürfen (www.saij.jus.gov.ar/news/files/redruello.html). In dem vorangegangenen Strafverfahren wegen Betruges hatte die Anklagebehörde private E-Mails, die der Angeklagte an seinem Arbeitsplatz geschrieben bzw. empfangen hatte, zu Beweiszwecken vorgelegt. Das Berufungsgericht begründet die Nichtigkeit der Beweismittel damit, dass private E-Mails, selbst wenn sie am Arbeitsplatz versandt / empfangen werden, zu der durch Art. 18 und Art. 19 der Nationalverfassung geschützten Privatsphäre gehören. Gem. Art. 18 sind die Briefkorrespondenz und private Papiere unantastbar, und gem. Art. 19 sind Privathandlungen grundsätzlich allein Gott vorbehalten ("sólo reservadas a Dios"), sofern sie nicht gegen die öffentliche Ordnung oder Moral verstoßen oder Dritten Schaden zufügen. Nach Auffassung des Gerichts beziehen sich diese Grundrechte auch auf den elektronischen Briefwechsel.
In der argentinischen Presse wird auf den bemerkenswerten Zusammenhang hingewiesen, dass genau an dem Tag, an dem diese Entscheidung im Internet veröffentlicht wurde (nämlich am 12. April 2005), der argentinische Präsident die Rücknahme des umstrittenen Dekrets anordnete, das eine Vorratsdatenspeicherung von E-Mails für die Dauer von 10 Jahren vorgesehen hatte (siehe Nachricht vom 21.04.2005).
(Matthias Schassek (Málaga, España))
