Nachrichten der Woche
eco unterstützt SpaceNet bei Klage gegen Vorratsdatenspeicherung
Der Internetprovider SpaceNet will, unterstützt von eco, gerichtlich feststellen lassen, dass er...
Thema: Herausgabe von Zugangscodes
Das Westminter Magistrates' Court hat entschieden, dass der Online-Aktivist und Hacker Laurie Love...
Bundesjustizminister kündigt Einschränkung der Störerhaftung für WLAN-Betreiber an
In einem Tweet kündigt Bundesjustizminister Heiko Maas die Abschaffung der
Störerhaftung für...
Elektronische Akte im Strafprozess
Am 04.05.2016 hat die Bundesregierung den Regierungsentwurf eines
Gesetzes zur Einführung der...
Antrag der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen - Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern
Unter dem Titel "Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern - Urheberrecht bildungs- und...
Bundesnetzagentur geht gegen Hobby-Geheimagenten vor
Die Bundesnetzagentur weist in einer Pressemitteilung vom 25.04 darauf hin, dass sie in den...
News: Homepageüberwachung laut BMJ unzulässig
12.05.09 00:00Auf daten-speicherung.de ist ein Schreiben vom 02. Februar 2009 hinterlegt, in dem das Bundesjustizministerium bestätigt, dass Betreiber von Internetportalen die IP-Adressen der Nutzer „nicht über den Zeitraum der Inanspruchnahme hinaus“ speichern dürfen. Dies wird damit begründet, dass die IP-Adresse und der Zeitstempel personenbezogene Nutzungsdaten darstellen, welche eine Identifizierung und Überwachung des Anschlussinhabers ermöglichen, indem auf die beim Provider gespeicherten Daten zugegriffen wird. Nachdem 2007 das Bundesjustizministerium dazu angehalten wurde die personenbezogene Protokollierung zu stoppen, hatte das BKA weiterhin Logfiles erstellt. Dies ist jedoch aufgrund einer fehlenden rechtlichen Grundlage als nicht rechmäßig einzustufen.Deshalb hatte das Bundesjustizministerium das Innenministerium darauf aufmerksam gemacht, dass das BKA die Speicherung zu unterlassen habe.
